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Unterhaltsvollstreckung aufgrund einer Schweizer Säumnisentscheidung
iFamZ 2011/127
Art 2 HUVÜ
1. Das Revisionsrekursvorbringen lässt sich dahin zusammenfassen, dass die Zustellung der verfahrenseinleitenden Schriftstücke, der Ladung sowie des Urteils vom selbst ordnungsgemäß und gesetzeskonform erfolgt seien. Die Ordnungsmäßigkeit einer Zustellung richte sich nach herrschender Auffassung nach dem Recht des Urteilsstaates (einschließlich seiner internationalen Abkommen). Die „schweizerische ZPO“ ermögliche bei unbekannter Adresse des Empfängers eine Veröffentlichung in der Schweiz, ebenso wie § 25 ZustG dies für Österreich vorsehe. Auf der Grundlage der fiktiven Zustellung sei gesetzeskonform ein Säumnisurteil iSd „schweizerischen ZPO“ ergangen, dessen Erlassung wiederum ordnungsgemäß im Amtsblatt publiziert worden sei. Im Übrigen sei der Verpflichtete sehr wohl in Kenntnis seiner Vaterschaft gewesen und habe sich seiner möglichen Inanspruchnahme bewusst entzogen. Im Hinblick auf seine Meldepflicht wäre er gehalten gewesen, sich nach einem Wohnsitzwechsel neu anzumelden, was eine Zustellung der Schriftstücke unmittelbar an ihn ermöglicht hätte. Die Gründe, warum es letztlich zu einer Zustellung mittels Veröffentlichung im Amtsblatt gekommen sei, seie...