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Fehlende Homeoffice-Tage am Jahreslohnzettel
Laut Lohnkontenverordnung ist vorgesehen, dass Homeoffice-Tage vom Arbeitgeber mittels Lohnzettels an das Finanzamt zu melden sind. Verabsäumt der Arbeitgeber dies, so kann das bei der Steuerveranlagung des Arbeitnehmers zu Problemen führen, weil von der Höhe der Homeoffice-Tage abhängige Werbungskosten nicht (automatisch) Berücksichtigung finden. Ob es möglich ist, dass dennoch von der Anzahl der Homeoffice-Tage abhängige Werbungskosten berücksichtigt werden können, hatte das BFG (, RV/7100074/2023) zu klären.
Sachverhalt
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 hat der Arbeitnehmer ergonomisches Mobiliar für Homeoffice geltend gemacht. Das Finanzamt erließ einen abweichenden Bescheid, in welchem diese Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Begründet wurde dies damit, dass auf dem übermittelten Lohnzettel (L16) des Arbeitgebers nicht die nötigen 26 Homeoffice-Tage angeführt waren, die für eine Geltendmachung von Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 7a EStG für ergonomisches Mobiliar nötig sind.
Mit der eingebrachten Beschwerde legte der Arbeitnehmer ua ein Schreiben des Arbeitgebers vor, aus dem die Anordnung, zu Hause zu arbeiten, hervorging. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wiederholt...