Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Mai 2011, Seite 160

Freiheitsbeschränkung durch Medikamente, Verletzung der Verständigungspflicht

iFamZ 2011/118

§§ 3, 7 HeimAufG

LG Linz , 15 R 18/11i

Selbst eine therapeutisch indizierte medikamentöse Behandlung ist als Freiheitsbeschränkung zu beurteilen, wenn sie primär der Unterbindung von Unruhezuständen und der Beruhigung des Bewohners dient. Im vorliegenden Fall wurde Dominal wegen der motorischen Unruhe verabreicht und angeordnet, dieses Medikament bei weiterer Unruhe erneut zu geben. Die Verabreichung diente also der Ruhigstellung der Bewohnerin.

Die Unterlassung der Verständigung des Bewohnervertreters bewirkt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme des Bewohnervertreters die Unzulässigkeit der Maßnahme.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
Daten werden geladen...