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iFamZ 3, Mai 2011, Seite 160

Zurückziehung des Patientenrekurses durch den Sachwalter ist unwirksam

iFamZ 2011/114

§ 28 Abs 1 UbG

LG Linz , 35 R 4/11b

Wird der Rekurs des Patienten gegen die Zulässigerklärung der Unterbringung durch seinen Sachwalter zurückgezogen, so ist diese Zurückziehung unwirksam und das Landesgericht hat eine Rekursentscheidung zu fällen. Die Rekurslegitimation des Untergebrachten besteht unabhängig von der Rekurslegitimation des gesetzlichen Vertreters. Der Betroffene ist zur Setzung von Verfahrenshandlungen im gerichtlichen Verfahren nach dem UbG unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit uneingeschränkt verfahrensfähig. Verfahrenshandlungen eines gesetzlichen Vertreters treten zu jener des Patienten hinzu und ersetzen diese nicht. Nimmt das Bezirksgericht die Zurückziehung durch den Sachwalter in Beschlussform „zur Kenntnis“, so spricht es damit keine Einstellung des Verfahrens aus. Durch die bloße Zurkenntnisnahme der Zurückziehung des Rekurses ist kein subjektives Recht des Patienten tangiert, das durch die Patientenanwältin wahrgenommen werden könnte. An diesen Beschluss ist keine rechtliche Wirkung geknüpft, sodass das Rekursverfahren ohne Weiteres fortgesetzt werden kann und muss. Ein Rechtsmittel der Patientenanwältin gegen diesen unanfechtbaren Beschluss ist mangels...

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