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iFamZ 3, Mai 2011, Seite 150

Kombination von Vorschussweitergewährungsantrag und Erhöhungsantrag

iFamZ 2011/99

§ 18 UVG

Das Kind kann den Weitergewährungsantrag auch mit einem Erhöhungsantrag kombinieren, wobei Letzterer Behauptungen über eine Änderung der Verhältnisse voraussetzt.

Die dem Kind ursprünglich in Titelhöhe (255 Euro) gewährten Unterhaltsvorschüsse wurden vom Erstgericht im Jahr 2009 vorerst (rechtskräftig) auf 40 Euro monatlich herabgesetzt und dann (nicht rechtskräftig) auf 120 Euro monatlich erhöht. Am beantragte das durch den Jugendwohlfahrtsträger (JWT) vertretene Kind, ihm Unterhaltsvorschüsse in der Höhe von 120 Euro monatlich weiterzugewähren.

Das Erstgericht gewährte die Unterhaltsvorschüsse in Höhe von 120 Euro monatlich weiter und ordnete gleichzeitig die Innehaltung der Auszahlung der einen Betrag von 40 Euro monatlich übersteigenden Unterhaltsvorschüsse mit der Begründung an, dass der Vater gegen den Erhöhungsbeschluss einen Rekurs erhoben habe.

Das Rekursgericht gab dem vom Vater gegen den Erhöhungsbeschluss erhobenen Rekurs Folge und änderte den Beschluss des Erstgerichts iS einer Abweisung des entsprechenden Erhöhungsantrags des Kindes (von 40 auf 120 Euro) ab.

In Bezug auf die Weitergewährung hob das Rekursgericht den Weitergewährungsbeschluss d...

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