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PV-Info 11, November 2023, Seite 18

Altersteilzeitgeld für freie Dienstnehmer?

Andreas Gerhartl

Die Einbeziehung freier Dienstnehmer in den Geltungsbereich des AlVG wirft die Frage auf, welche Leistungen für diesen Personenkreis in Betracht kommen. Nicht in jedem Fall ist es nämlich bei Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses möglich, die für die betreffende Leistung erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen zu können.

Überblick

Gemäß § 4 Abs 4 ASVG unterliegen freie Dienstnehmer im Wesentlichen dann dem ASVG, wenn

  • sie die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und

  • über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen.

Gemäß § 1 Abs 8 AlVG sind solche freien Dienstnehmer (sogenannte arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer) auch im Bereich des AlVG Dienstnehmern gleichgestellt. Freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 AlVG unterliegen daher ebenfalls der Arbeitslosenversicherungspflicht und können bei Eintreten von Arbeitslosigkeit Leistungen wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beziehen. Das bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass freien Dienstnehmern sämtliche im AlVG geregelte Leistungen offenstehen. Die Problematik wird im Folgenden näher ausgeführt, wobei ein konkreter Fall, bei dem es um den Anspruch des Dienstgebers auf Altersteilzeitgeld geht, als Ausgangspunkt dient.

Altersteilzeitgeld

Im konkreten Fall bea...

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