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Legistik international
EU-Verordnung soll grenzüberschreitende Unterhaltssachen umfassend regeln
Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten am den Vorschlag einer Verordnung vorgelegt, die sämtliche Bereiche der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in einem einzigen gemeinschaftsrechtlichen Instrument regeln soll. Darunter fallen Bestimmungen über gerichtliche Zuständigkeiten, harmonisierte Kollisionsnormen, Regeln zur erleichterten Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (sowie von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen über Unterhaltsansprüche) und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden in Unterhaltssachen. Die Verhandlungen über die
Verordnung haben unter österreichischer Ratspräsidentschaft begonnen und werden noch längere Zeit dauern, da zahlreiche Vorschläge (etwa die „grenzüberschreitenden“ Exekutionsmaßnahmen) große Bedenken hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Praktikabilität hervorrufen. Überdies sind die Ergebnisse der Haager Konferenz abzuwarten, die ihre Arbeiten für ein neues unterhaltsrechtliches Übereinkommen höchstwahrscheinlich bis 2007 abgeschlossen haben wird. Das Inkrafttreten der Ve...