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Was tun mit Minusstunden bei Austritt?
Endet das Dienstverhältnis und sind Minusstunden offen, verlangen Dienstgeber häufig die Rückzahlung des für diese Stunden geleisteten Entgelts, oder sie bringen die Minusstunden von den Beendigungsansprüchen in Abzug. Ob diese Praxis tatsächlich zulässig ist oder nicht, hängt von mehreren Kriterien ab. Dieser Beitrag analysiert, wann der Minusstundenabzug arbeitsrechtlich zulässig erscheint sowie wie die abgabenrechtliche Behandlung eines rückgezahlten Bruttobetrags von der Personalverrechnung abgewickelt werden soll, und widmet sich weiteren für die Praxis interessanten Fragestellungen.
Vorbemerkung
Zeitschulden sorgen in der Praxis sowohl bei Dienstnehmern als auch bei Dienstgebern immer wieder für Unsicherheiten, da die gesetzlichen Regelungen wenig transparent wirken. Einfach beschrieben handelt es sich bei Zeitschulden um Arbeitszeit, in welcher der Dienstnehmer entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht gearbeitet hat. Vor allem am Ende eines Dienstverhältnisses stellen sich regelmäßig Fragen nach deren Ansammlung, dem Abbau, den daraus resultierenden Abzügen und schlussendlich der korrekten abgabenrechtlichen Behandlung.
Allgemeine Grundsätze
Die Rückzahlung von Minus...