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iFamZ 1, Mai 2006, Seite 51

Wie das KindRÄG 2001 genutzt und wie es gehandhabt wird

Die Obsorge beider Eltern und die Stärkung der Rechte der Kinder aus Sicht der Berufsgruppen

Renate Kränzl-Nagl und Christa Pelikan

Im Rahmen der Evaluationsstudie zum KindRÄG 2001 sollte die Berufsgruppenerhebung gleichsam die Außensicht der Wirkungsweisen der durch das Gesetz neu geschaffenen Instrumente wiedergeben; es geht hier also um die Sichtweise derjenigen, die das Gesetz anwenden, im Gegensatz zu der durch die Eltern-Kind-Studie gelieferten Innensicht der „Rechtsbenefiziare“, also der Scheidungspaare und ihrer Kinder. Insgesamt sieben Berufsgruppen (Richterinnen, Rechtsanwältinnen und Notare, Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrtsträger und der Familienberatungsstellen, Gerichtsgutachterinnen und Mediatorinnen) wurden in dieser Erhebung mittels jeweils abgestimmter Fragebögen österreichweit befragt, ergänzt durch eine Reihe von mündlichen Interviews mit Richterinnen und durch Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften sowie der Frauenhäuser. Im Folgenden werden die Ergebnisse kurz dargestellt.

1. Das Vorkommen der Obsorge beider Eltern (ObE) in der Praxis der Berufsgruppen

Ein Drittel der Richterinnen schätzt den Anteil der vereinbarten ObE im Jahr 2004 zwischen 20 und 40%, rund ein weiteres Drittel auf 40 bis 60%, und ein Fünftel schätzt sogar, dass in mehr als 60% ihrer Fälle eine ObE vereinba...

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