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Europaweite Durchsetzung von Obsorge- und Besuchsrecht
Ein Überblick über die neue „Brüssel II“-Verordnung
Mit trat in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom über die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 in Kraft („neue Brüssel II-VO“).
Die neue Brüssel II-VO übernimmt weitgehend unverändert die Vorschriften über Entscheidungen in Ehesachen der alten Brüssel II-VO, die hier daher nicht weiter behandelt werden. Wesentliche Neuerungen ergeben sich jedoch auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung. Auf diese soll, mit Ausnahme der Neuerungen zur Kindesentführung (die einer eigenen Darstellung vorbehalten bleiben), im Folgenden eingegangen werden.
1. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Einheitliche Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln für Obsorge- und Besuchsrechtsentscheidungen, die in einem Mitgliedsstaat ergangen sind.
Möglichkeit zur Übertragung der Zuständigkeit an ein sachlich besser geeignetes Gericht (Art 15).
Abschaffung des Exequaturverfahrens (des Verfahrens zur Vollstreckbarerklärung nach §§ 112 ff AußStrG) für Besu...