Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
iFamZ 1, Mai 2006, Seite 35
Gebühren des Verlassenschaftskurators - kein Revisionsrekurs
FamZ 22/06
FamZ 2106
Gegen die Bestimmung der Gebühren des Verlassenschaftskurators ist der Revisionsrekurs gemäß § 62 Abs 2 Z 3 AußStrG nF jedenfalls unzulässig.
Der Revisionsrekurs ist jedoch jedenfalls unzulässig
1.
über den Kostenpunkt,
2.
über die Verfahrenshilfe sowie
3.
über die Gebühren.