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Änderungen bei Familienzeit und Kinderbetreuungsgeld
Im September 2023 beschloss der Nationalrat Änderungen im FamZeitbG und im KBGG (2181 BlgNR 27. GP; BGBl I 2023/115, ausgegeben am ). Die meisten dieser Änderungen gelten für Geburten nach dem , teilweise kommt ihnen aber auch rückwirkende Geltung zu. Die Neuerungen werden hier überblicksweise vorgestellt.
Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus wird auf 47,82 € pro Tag angehoben (§ 3 Abs 1 FamZeitbG). Diese Erhöhung gilt für Geburten nach dem (§ 12 Abs 8 FamZeitbG).
Nach dem neu eingefügten § 2 Abs 3b FamZeitbG wird künftig ausnahmsweise auch bei einem medizinisch indizierten Krankhausaufenthalt des anderen Elternteils (zB aufgrund von Komplikationen infolge der Geburt) und persönlicher Pflege und Betreuung des anderen Elternteils durch den Vater im Beisein des Kindes im Mindestausmaß von durchschnittlich zwei Stunden täglich das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts fingiert. Ein solcher Krankenhausaufenthalt des anderen Elternteils steht dem Vorliegen einer Familienzeit daher nicht entgegen.
Der Vater muss das Ausmaß der Pflege und Betreuung des anderen Elternteils durch ihn im Beisein des Kindes durch Bestätigungen des Krankenhauses beim Träger der Krankenversicherung nachweisen. Für ...