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Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie
Die RL (EU) 2019/1158 erfordert Anpassungen der österreichischen Rechtslage. Im Zentrum steht dabei eine Umgestaltung der Elternkarenz und Elternteilzeit, aber auch andere Bereiche wie Pflegefreistellung sind davon betroffen. Die Änderungen wurden im September 2023 im Nationalrat beschlossen und mit BGBl I 2023/115, ausgegeben am , kundgemacht.
RL (EU) 2019/1158
Die RL (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (auch als Work-Life-Balance-RL bezeichnet) enthält Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie flexible Arbeitszeitregelungen. Im Sinne der Richtlinie bedeutet der Begriff „flexible Arbeitszeitregelung“ die Möglichkeit, Arbeitsmuster anzupassen, einschließlich Nutzung von Telearbeit, flexibler Arbeitspläne oder Reduzierung von Arbeitszeiten (iZm Elternschaft oder der Wahrnehmung von Pflege- oder Betreuungspflichten).
Die Richtlinie hat somit Auswirkungen auf zahlreiche arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten auch außerhalb von Elternkarenzen oder Pflegefreistellungen. ZB sind auch die Herabsetzung der Normalarbeitszeit zur Ausübung von Betreuungspflichten (§ 14 Abs 1 Z 2 AVRAG), die Sterbebegleitung (§ 14a AVRAG), die Begleitung vo...