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iFamZ 1, Mai 2006, Seite 22

Heimaufenthaltsgesetz in der Praxis

Erste Erfahrungen der Bewohnervertreterinnen

Susanne Jaquemar, Christian Bürger und Rosalinde Pimon

Am trat das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) in Kraft. 60 Bewohnervertreterinnen (48 Vollzeitstellen) österreichweit sind seit für jene Bewohnerinnen zuständig, die in Einrichtungen des HeimAufG leben und in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt werden. Im Folgenden wird - fast ein Jahr nach Inkrafttreten - eine erste Zwischenbilanz gezogen.

1. Wer sind die Bewohnervertreterinnen?

Die (überwiegend weiblichen) Bewohnervertreterinnen sind von der Grundausbildung her Sozialarbeiterinnen, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Psychologinnen, Sonder- und Heilpädagoginnen, Behindertenbetreuerinnen, Soziologinnen und Juristinnen und verfügen über facheinschlägige Berufserfahrung. Um die unterschiedlichen Zugangsweisen und Erfahrungen aus den diversen Ausbildungen und Vorberufen bestmöglich nutzen zu können, arbeiten sie in multiprofessionellen Teams.

Die Bewohnervertreterinnen sind im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz tätig. Sie sind Mitarbeiterinnen der „Vereine für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung“ und werden vom jeweils regional zuständigen Verein gestellt. Im Großteil Österreichs ist dies der „Verein für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung“, in wei...

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