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iFamZ 1, Mai 2006, Seite 16

Spezielle Fragen des Heimvertragsrechts

Entgelt, Zusatzleistungen, Aufsichtspflicht und Haftung

Michael Ganner

Im Heimvertragsgesetz (HVerG, §§ 27b-i KSchG) werden einzelne besonders wichtige Aspekte des Vertragsverhältnisses zwischen Heimbewohnern und Heimträgern geregelt. Andere Fragen sind nach wie vor nach den allgemeinen Bestimmungen des KSchG oder des ABGB zu beurteilen. In der Folge werden einige Themen behandelt, die in der Praxis häufig Probleme aufwerfen.

1.Einseitige Entgelterhöhung

Da es sich bei Heimverträgen um Dauerschuldverhältnisse mit einer Vertragsdauer von manchmal über zehn Jahren handelt, ist es verständlich, dass Heimträger an der Möglichkeit der einseitigen Entgelterhöhung, insb etwa bei einer Erhöhung des eigenen Kostenaufwandes, interessiert sind. Die dazu verwendeten Bestimmungen in den Heimverträgen erfüllten zumindest bisher die gem § 6 Abs 1Z 5 KSchG geforderten strengen Voraussetzungen regelmäßig nicht.

Demnach müssen die Umstände und Voraussetzungen der einseitigen Entgeltänderung im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sein, und der Eintritt der Entgeltänderung darf nicht vom Willen des Unternehmers abhängig sein. Zusätzlich muss der Vertrag neben der Möglichkeit der Entgelterhöhung auch eine Entgeltsenkung vorsehen.

Daher verstößt eine Bestimmung, die vorsieht, dass d...

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