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Änderungen bei Arbeitslosengeld und Altersteilzeit
Im September 2023 wurden im Nationalrat Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab 2024 beschlossen (BGBl I 2023/118, ausgegeben am ). Diese betreffen insbesondere die Altersteilzeit und sehen ua eine stufenweise Abschaffung der Blockvariante, aber etwa auch Änderungen beim Berechnungsmodus vor.
Erhöhung des Schulungszuschlags ab 2024
§ 20 Abs 6 AlVG räumt einem Teilnehmer im Falle von Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Auftrag des AMS Anspruch auf einen Zusatzbetrag (Schulungszuschlag) ein. Ab dem Jahr 2024 wird dieser Schulungszuschlag neu geregelt, wobei der Basisbetrag (2,27 € täglich) bei über vier Monate dauernden Schulungen verdreifacht und bei mindestens zwölf Monate dauernden Schulungen verfünffacht wird. Dies ergibt daher einen Wert von 6,81 € (bei Verdreifachung) bzw 11,35 € (bei Verfünffachung).
Das insgesamt täglich maximal gebührende Arbeitslosengeld von 46,67 € (Grenzbetrag) darf durch die Zuerkennung des fünffachen Schulungszuschlags aber nicht überschritten werden (wäre dies der Fall, wird der Schulungszuschlag eingekürzt). Dieser Grenzbetrag ergibt sich durch Aufsummierung von Grundbetrag, Familienzuschlägen, allfälligem...