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Zahlungsplanraten des Unterhaltsschuldners reduzieren die Unterhaltsbemessungsgrundlage
FamZ 2/06
Ein Zahlungsplan des Unterhaltsschuldners kann einen Anlass für eine Unterhaltsherabsetzung bilden. Raten, die der Unterhaltsschuldner aufgrund eines im Schuldenregulierungsverfahren rechtskräftig zustande gekommenen Zahlungsplans leistet, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Die während des Schuldenregulierungsverfahrens geltende Grenze für die Gesamtunterhaltsbelastung in Höhe der Differenz zwischen Existenzminimum und Unterhaltsexistenzminimum ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans und Aufhebung des Konkurses nicht mehr maßgeblich.
Anmerkung
In der Entscheidung bestätigt der OGH seine neuere Judikatur, die berechtigterweise wieder in Zweifel gezogen wird (eingehend G. Kodek, Zur Unterhaltsbemessung im Konkurs, Zak 2006/261, 146):
die „Differenzmethode“ (während des Schuldenregulierungsverfahrens dürfen die laufenden Unterhaltspflichten insgesamt nicht die Differenz zwischen Existenzminimum und Unterhaltsexistenzminimum übersteigen);
Raten auf einen Zahlungsplan reduzieren die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Der Effekt dieser Judikatur ist simpel: Befindet sich der Unterh...