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Minderung des Unterhaltsanspruchs aufgrund ausgedehnter Mitbetreuung des Kindes
FamZ 1/06
1. Wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind über das übliche Besuchsrecht hinaus mitbetreut und -versorgt, reduziert sich die Geldunterhaltspflicht um diejenigen Aufwendungen, die dem hauptsächlich betreuenden Elternteil dadurch erspart bleiben. Die ersparten Aufwendungen müssen nicht konkret ermittelt werden, sondern können durch eine pauschale Unterhaltsminderung um 10 % pro zusätzlichem wöchentlichen Betreuungstag (ein Betreuungstag pro Woche entspricht dem üblichen Besuchsrecht) berücksichtigt werden.
2. Die Anrechnung von regelmäßigen Naturalleistungen bei der Bemessung des laufenden Geldunterhalts setzt die Zustimmung des obsorgeberechtigten, betreuenden Elternteils voraus.