Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Mai 2006, Seite 8

Leistungen für Kinder mit Behinderungen im Landes-Sozialrecht

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Walter J. Pfeil

Der Autor des folgenden Beitrags untersucht, welche Leistungen Eltern (oder andere mit der Obsorge betraute Personen) für ihr Kind mit Behinderungen geltend machen können. Dabei geht er den unterschiedlichen landesrechtlichen Rechtsgrundlagen nach, bildet unterschiedliche Leistungsgruppen und stellt diese übersichtlich dar.

1. Einführung

Auf Grund der Kompetenzverteilung in der österreichischen Bundesverfassung, die keinen Tatbestand „Behindertenrecht“ oä enthält, liegt die Erlassung und Vollziehung von spezifischen Regelungen für Menschen mit Behinderungen nach Art 15 Abs 1 B-VG überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Bundesrechtliche Bestimmungen bilden hier die Ausnahme und betreffen nur ganz bestimmte Aspekte. Dies gilt gerade für das Sozialrecht, das allgemein als staatlich (organisiert)e Hilfe bei Eintritt (zur Abwehr) bestimmter individueller Lebensrisiken verstanden wird. Als Maßnahmen bei Eintritt des Risikos „Behinderung“ sind auf Bundesebene va das Pflegegeld und die Familienbeihilfe sowie die kausalen Leistungen der Unfallversicherung bzw im sozialen Entschädigungsrecht hervorzuheben.

Während Letztere wegen der Bindung an eine spezifische Ursache kaum für Kinder in Betracht kommen, ka...

Daten werden geladen...