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iFamZ 1, Mai 2006, Seite 1

„Familienrecht ist anders!“

Peter Barth

Familienrecht begleitet uns „von der Wiege bis zur Bahre“, das Leben hat fortwährend familienrechtliche Bezüge: Von der Geburt eines Kindes und Fragen der Abstammung und der Namensgebung, den Ansprüchen des Kindes gegen seine Eltern (Obsorge, Unterhalt usw), dem Eingehen einer Partnerschaft oder gar Ehe und den damit verbundenen Auswirkungen (Beistand, Unterhalt usw) sowie den Möglichkeiten und Folgen der Beendigung einer solchen Beziehung bis hin zum Älterwerden des Menschen und dem damit oft notwendigen Schutz (etwa in Form eines Sachwalters oder einer Bewohnervertreterin) sowie letztlich zum Tod und den daran anknüpfenden (erbrechtlichen) Fragen, immer sind - in einem weiten Sinn - familienrechtliche Erwägungen anzustellen. So verwundert es auch nicht, dass Menschen - wenn sie das Gericht aufsuchen müssen - am häufigsten vor der Familienrichterin bzw. dem Familienrichter stehen.

Ungeachtet dieser überaus großen praktischen Bedeutung des Familienrechts gab es in Österreich bislang keine spezifische Fachzeitschrift für das gesamte Familienrecht. Dies hat zu zahlreichen Defiziten geführt:...

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