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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Umstellung auf ID Austria
Ohne dazu auf nähere technische Details einzugehen, soll (auch) an dieser Stelle daran erinnert werden, dass jene Nutzer, die das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur nutzen, bis auf ID Austria umstellen müssen (Information der ÖGK laut Mitgliederinformation der KSW vom ). Andernfalls können relevante E‑Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die E-Zustellung nicht mehr genutzt werden. ID Austria gibt es in zwei Ausbaustufen:
ID Austria mit Vollfunktion, wenn die Handy-Signatur von einer Behörde (zB für FinanzOnline) registriert wurde.
ID Austria mit Basisfunktion, wenn die Handy-Signatur nicht von einer Behörde registriert wurde. Diesfalls ist die Nutzungsdauer allerdings mit der restlichen Laufzeit der Handy-Signatur begrenzt. Für die Aufwertung von der Basisfunktion auf die Vollfunktion ist eine Registrierung bei einer Behörde (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Dienststellen der Finanzämter und Landespolizeidirektionen) notwendig. Nutzer, die bislang über keine Handy-Signatur verfügten oder deren Handy-Signatur abgelaufen ist, müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen.
Regierungsvorlage Progressionsanpassungsgesetz
Zum...