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iFamZ 5, September 2007, Seite 274

LEGISTIK INTERNATIONAL

Harte Zeiten für Unterhaltslegisten

Robert Fucik

Aus Anlass von Pietsch, Die Anerkennung und Vollstreckungserklärung für österreichische zivilrechtliche Forderungstitel in Deutschland, AnwBl 2007, 348, ist ein „Hauch von Entgegnung“ zweckmäßig: Der ausgezeichnete Aufsatz bringt sehr praktische Übersichten über die Vollstreckungsgrundlagen, die ja vor allem im zeitlichen Aspekt alles andere als leicht zu begreifen und zu behalten sind. Insoweit kann der Beitrag auch nur wärmstens weiterempfohlen werden. In meiner Sammelmappe liegt er schon.

Trotzdem: Auf S 349 wird das New Yorker UN-Unterhaltsübereinkommen erwähnt und als „beinahe in Vergessenheit geraten“ qualifiziert. Es „spiele im Verhältnis Österreich - Deutschland so gut wie keine Rolle“. Nun, als Vollstreckungsgrundlage muss man es vergessen, weil es keine Vollstreckungsgrundlagen schafft, sondern voraussetzt. Pietschs Ansicht, dass es zwischen Deutschland und Österreich keine Rolle spiele, kann ich mir nur durch die Tatsache erklären, dass es ein spezialisierter Rechtsanwalt nicht nötig hat, den im NYÜbk eröffneten kooperativen Weg zwischen Übermittlungs- und Empfangsstellen zu beschreiten. Es stehen eben zwei Wege offen: direkte Anträge an ausländische Gerichte oder „geführte Touren“ über die Zentralstellen. Die darauf angewiesenen Teilnehmer am Rechtsverkehr seien beruhigt: Am Arbeitstag in den Sommerferien, an dessen Ende ich diese Zeilen schreibe, betrafen in der Abt I 10 des BMJ sieben von 20 nachmittagsaktuellen Eingangsstücken Verfahren zwischen Österreich und Deutschland nach dem NYÜbk. Totgesagte leben ja bekanntlich länger...

Die S 356 ff widmet Pietsch einem Ausblick auf die zukünftigen EU-Verordnungen. Das dort - sogar sehr pointiert und zutreffend - vorgestellte Kommissionspapier ist indes schon seit längerem nicht mehr die primäre Beratungsgrundlage. Die Präsidentschaften Finnland und Deutschland haben im Dezember 2006 gemeinsam einen Alternativentwurf verfasst, der im ersten Halbjahr 2007 durchbesprochen wurde. Die Präsidentschaften Deutschland und Portugal haben die Ergebnisse Anfang Juli 2007 in einen neuen Entwurf gegossen, dem sich die Delegationen im zweiten Halbjahr widmen werden und der nach Maßgabe der Ergebnisse der Haager Konferenz vom November 2007 wohl auch noch nicht verlässlich auf die endgültige Fassung schließen lässt. Vorerst also weniger: „harte Zeiten für Unterhaltsschuldner“ (Pietsch, AnwBl 2007, 358) als: harte Zeiten für Unterhaltslegisten.

Robert Fucik

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