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iFamZ 5, September 2007, Seite 274

LEGISTIK INTERNATIONAL

Harte Zeiten für Unterhaltslegisten

Robert Fucik

Aus Anlass von Pietsch, Die Anerkennung und Vollstreckungserklärung für österreichische zivilrechtliche Forderungstitel in Deutschland, AnwBl 2007, 348, ist ein „Hauch von Entgegnung“ zweckmäßig: Der ausgezeichnete Aufsatz bringt sehr praktische Übersichten über die Vollstreckungsgrundlagen, die ja vor allem im zeitlichen Aspekt alles andere als leicht zu begreifen und zu behalten sind. Insoweit kann der Beitrag auch nur wärmstens weiterempfohlen werden. In meiner Sammelmappe liegt er schon.

Trotzdem: Auf S 349 wird das New Yorker UN-Unterhaltsübereinkommen erwähnt und als „beinahe in Vergessenheit geraten“ qualifiziert. Es „spiele im Verhältnis Österreich - Deutschland so gut wie keine Rolle“. Nun, als Vollstreckungsgrundlage muss man es vergessen, weil es keine Vollstreckungsgrundlagen schafft, sondern voraussetzt. Pietschs Ansicht, dass es zwischen Deutschland und Österreich keine Rolle spiele, kann ich mir nur durch die Tatsache erklären, dass es ein spezialisierter Rechtsanwalt nicht nötig hat, den im NYÜbk eröffneten kooperativen Weg zwischen Übermittlungs- und Empfangsstellen zu beschreiten. Es stehen eben zwei Wege offen: direkte Anträge an ausländische Gerichte oder „geführ...

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