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LEGISTIK NATIONAL
Familienrechtsreformprojekte in der 23. Gesetzgebungsperiode
Das österreichische Familienrecht baut auf dem Modell einer Familie, bestehend aus Mann und Frau, die in aufrechter Ehe miteinander verheiratet sind, und ehelichen Kindern auf. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten schrittweise die Rechtsstellung der unehelichen Kinder jener der ehelichen angeglichen. Das österreichische Familienrecht nimmt jedoch nicht immer auf die vermehrt anzutreffenden anderen Formen familiären Zusammenlebens (etwa in „Patchworkfamilien“ oder Lebensgemeinschaften) Rücksicht. Auf diese Situation reagiert das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode, das an mehreren Stellen Ausführungen zu familienrechtlichen Themen enthält. Es sieht eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Familienrechts in Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen und Formen des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens vor. Als Reformziele werden insb die Förderung der familiären Solidarität in Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchworkbeziehungen, die Beseitigung von Diskriminierungen und eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Außerdem sollen zusätzliche Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie gesetzt werden.
Die Bundesministerium für Justiz und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend haben sich zu einem gemeinsamen Vorgehen in Ansehung dieser im Regierungsprogramm enthaltenen familienrechtlichen Vorgaben entschieden, das in einem Ministerratsvortrag vom seinen Ausdruck fand. Auf Basis dieses Ministerratsvortrags beschloss eine aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Bundesministerien sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer durch das Vorhaben berührter Ressorts bestehende Lenkungsgruppe, die die Arbeiten für die Familienrechtsreform koordiniert, anlässlich ihrer ersten Sitzung am die Einrichtung von folgenden sechs Arbeitsgruppen, in denen die notwendigen Vorarbeiten und Vorgespräche mit Expertinnen/Experten und Vertreterinnen/Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft zu den einzelnen in Betracht kommenden Materien stattfinden sollen:
Beseitigung sachlich nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlungen von Lebensgefährtinnen/-gefährten gegenüber verheirateten Personen („Arbeitsgruppe Lebensgemeinschaften“)
Durchforstung des Rechts der Ehepakte, Beseitigung diskriminierender Rechtsinstitute und Erweiterung der Gestaltungsfreiheit bei der Verfügung über eheliches Gebrauchsvermögen („Arbeitsgruppe Eheliches Vermögensrecht“)
Bekämpfung familiärer Gewalt durch Ausweitung der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in der Familie, Evaluierung der Stalking-Bestimmungen, Vernehmung des Opfers in Abwesenheit des Täters im zivilgerichtlichen Verfahren, Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers im zivilgerichtlichen Verfahren, Schaffung eines neuen Straftatbestands gegen länger andauernde Gewaltbeziehungen, Umgang mit zivilrechtlichen Ansprüchen des Opfers im Strafverfahren („Arbeitsgruppe Gewaltschutz“)
Anpassung der Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare unter Bedachtnahme auf EGMR-Rechtsprechung und europäische Rechtsentwicklung („Arbeitsgruppe Gleichgeschlechtliche Partnerschaften“)
Verbesserung und Vereinfachung des bestehenden Systems der Unterhaltsbevorschussung, Letzteres insb durch bessere Nutzung der Möglichkeiten elektronischer Vernetzungen der beteiligten Stellen („Arbeitsgruppe Unterhaltssicherung“)
Zuweisung bestimmter Aufgaben und Befugnisse an Stiefelternteile ohne Schmälerung der Rechte des leiblichen Elternteils („Arbeitsgruppe Patchworkfamilien“)
Die Arbeitsgruppen 1. bis 3. sind im BMJ, die Arbeitsgruppen 4. bis 6. im BMGFJ angesiedelt. Die ersten Sitzungen der Arbeitsgruppen haben im Juli 2007 stattgefunden. Weitere Sitzungen sind nach einer Sommerpause in monatlichen Intervallen geplant. Teilweise können die Arbeitsgruppen auf Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode (etwa im Rahmen der Arbeitsgruppe „Unterhaltssicherung für minderjährige Kinder“ im BMJ) aufbauen. Ende des Jahres sollen Ergebnisse der Arbeitsgruppen in Form von Berichten, Punktationen oder konkreten Regelungen vorliegen, die als Grundlage für die Erstellung entsprechender Gesetzesvorschläge dienen werden.
Andrea Haidvogl