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iFamZ 5, September 2007, Seite 273

LEGISTIK NATIONAL

Familienrechtsreformprojekte in der 23. Gesetzgebungsperiode

Andrea Haidvogl

Das österreichische Familienrecht baut auf dem Modell einer Familie, bestehend aus Mann und Frau, die in aufrechter Ehe miteinander verheiratet sind, und ehelichen Kindern auf. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten schrittweise die Rechtsstellung der unehelichen Kinder jener der ehelichen angeglichen. Das österreichische Familienrecht nimmt jedoch nicht immer auf die vermehrt anzutreffenden anderen Formen familiären Zusammenlebens (etwa in „Patchworkfamilien“ oder Lebensgemeinschaften) Rücksicht. Auf diese Situation reagiert das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode, das an mehreren Stellen Ausführungen zu familienrechtlichen Themen enthält. Es sieht eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Familienrechts in Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen und Formen des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens vor. Als Reformziele werden insb die Förderung der familiären Solidarität in Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchworkbeziehungen, die Beseitigung von Diskriminierungen und eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Außerdem sollen zusätzliche Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie gesetzt werden.

Die Bundesministeri...

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