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iFamZ 5, September 2007, Seite 235

Keine Anrechnung von (fiktiven) Schuldtilgungsraten, wenn kein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde

iFamZ 116/07

§ 140 ABGB

Die nicht unumstrittene Rechtsprechung, wonach die auf Grundlage eines Zahlungsplans oder im Abschöpfungsverfahren zu leistenden Zahlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, beruht allein auf der Überlegung, dass das Konkursverfahren letztlich auf die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen abzielt, die auch im Interesse des Unterhaltspflichtigen liegt. Auf einen Unterhaltsschuldner, der zwar zahlungsunfähig ist, sich aber nicht in Konkurs befindet, trifft dies jedenfalls nicht zu.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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