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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 68

ESMA beschließt Produktintervention zu binären Optionen und CFDs

Die ESMA gab am bekannt, den Vertrieb von binären Optionen und finanziellen Differenzgeschäften an Kleinanleger zu verbieten (siehe https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-agrees-prohibit-binary-options-and-restrict-cfds-protect-retail-investors). Produktinterventionen in diesem Bereich wurden von den Aufsichtsbehörden schon länger diskutiert. Vereinzelt (etwa in Deutschland) wurde auf nationaler Ebene bereits davon Gebrauch gemacht. Da die Vermarktung von binären Optionen und CFDs jedoch weiterhin zunahm und diese Produkte wegen ihres hohen Risikos, ihrer Komplexität und der Intransparenz der Gewinnaussichten für Kleinanleger häufig zu erheblichen Verlusten führten, sah sich die ESMA gezwungen, ein Vertriebsverbot zu erlassen. Die Maßnahme ergeht auf Grundlage von Art 40 der Verordnung (EU) Nr 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 648/2012, ABl L 173 vom , S 84 (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) und soll nach Veröffentlichung durch die ESMA zunächst für drei Monate gelten. Nach Bedarf ist eine Verlängerung möglich.

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