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iFamZ 5, September 2011, Seite 287
Die Anrechnung im Pflichtteilsrecht
Übersicht zur geltenden Rechtslage
I. Pflichtteilsberechtigte
II. Anrechnungsrecht nach geltender Rechtslage
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Schenkungen (an konkrete Pflichtteilsberechtigten im Todeszeitpunkt und Dritte; hRsp: nicht auf den Todesfall!) → jede unentgeltliche Zuwendung vermögenswerter Vorteile:
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Nicht erfasst: freigebige Schenkungen. | Nicht erfasst:
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Anrechnungsmethode: 1. reiner Nachlass + Wert des Anrechnungspostens, 2. davon Pflichtteilsquoten berechnen, 3. Abzug des Anrechnungspostens vom Pflichtteil des Vorempfängers. |