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Kein unmittelbarer Räumungsanspruch des Eigentümers gegen den Lebensgefährten der Wohnungsberechtigten
iFamZ 2011/208
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus steht, das sie bewohnen. Die Mutter der Erstklägerin hat aufgrund eines Übergabevertrags das unentgeltliche verbücherte Wohnrecht im Erdgeschoss des Hauses, wo sie und seit etwa 18 Jahren der Beklagte als ihr Lebensgefährte wohnen.
Die Kläger begehren die Feststellung, 1. der Beklagte sei nicht berechtigt, sich die Dienstbarkeit des laut Übergabevertrags der Mutter der Erstklägerin zukommenden Wohnrechts der Wohnung im Erdgeschoss des Hauses anzumaßen bzw das Eigentum der Kläger zu stören, 2. der Beklagte habe die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses zu räumen, und 3. der Beklagte habe die genannten Störungshandlungen zu unterlassen.
Das Berufungsgericht hat das Recht der Mutter der Erstklägerin, den Beklagten als Lebensgefährten bei sich aufzunehmen, bejaht (SZ 64/106, RIS-Justiz RS0011862 = RS0011861). Das Recht des Hauseigentümers, jeden Dritten von der Benützung seines Eigentums auszuschließen, werde durch die von ihm getroffene rechtsgeschäftliche Verfügung beschränkt, sodass, solange diese Verfügung aufrecht sei, nur derjenige, zu dessen Gunsten sie getroffen wurde, vom Ha...