Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug bei Diäten von im Ausland ansässigen Arbeitgebern
In der Entscheidung des , ging es um den Vorsteuerabzug aus Reisekosten. Im Kern ging es um die Frage, ob der Vorsteuerabzug aus den einkommensteuerrechtlichen Pauschalbeträgen auch dann zusteht, wenn zwar eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, tatsächlich aber keine Besteuerung erfolgt.
Wenn ein Unternehmer im Inland ausschließlich durch den Betrieb veranlasste Reisen unternimmt, kann er die Vorsteuer für die Mehraufwendungen für Verpflegung nur aus den einkommensteuerrechtlich festgelegten Pauschbeträgen berechnen. Für die Kosten von Übernachtungen (einschließlich Frühstück) kann die Vorsteuer entweder ebenfalls aus diesen Pauschbeträgen errechnet oder tatsächlich mittels einer Rechnung nachgewiesen werden.
Rechtlicher Hintergrund
Dies gilt sinngemäß, wenn ein Unternehmer einem Arbeitnehmer, dessen Einkünfte in Österreich dem Lohnsteuerabzug unterliegen, im Rahmen einer Dienstreise die Mehraufwendungen für Verpflegung sowie die Kosten für Übernachtung erstattet oder wenn der Arbeitgeber diese Kosten direkt trägt (§ 13 Abs 2 UStG).
Eine Einschränkung besteht gemäß § 13 Abs 3 UStG für Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen oder de...