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iFamZ 5, September 2011, Seite 252

Österreichische Kinder in den USA: kein Anspruch auf „Prozesskostenvorschuss“ als Sonderbedarf für Unterhaltserhöhungsverfahren

iFamZ 2011/189

§§ 140,154 Abs 3, 212, 215a ABGB

Das Erstgericht verpflichtete den Vater auf Antrag seiner minderjährigen, anwaltlich vertretenen Kinder ua, einen „Prozesskostenvorschuss“ in Höhe von 3.000 Euro auf das Konto der Antragstellervertreterin zu erlegen. Das Rekursgericht änderte im antragsabweisenden Sinn ab. Der OGH wies den Revisionsrekurs der Kinder mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

Abgesehen von der Rechtsrüge, die weitere Ausführungen enthält, berufen sich die Rechtsmittelwerber auf die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Vollmachtserteilung an ihre anwaltliche Vertreterin und bringen dazu im Wesentlichen Folgendes vor: „Einer neuerlichen Prüfung der – im Zwischenverfahren über den Sonderbedarf ,Prozesskostenvorschuss' als Vorfrage zu lösenden – Voraussetzungen steht die Rechtskraft des Beschlusses vom entgegen, mit welchem diese Vorfrage rechtskräftig entschieden worden ist“.

Zunächst ist festzuhalten, dass sich der OGH in der Entscheidung 3 Ob 223/02v bereits mit der Frage beschäftigt hat, ob die Vollmachtserteilung an einen Rechtsanwalt in einem Unterhaltsverfahren gem § 154 Abs 3 ABGB vom Gericht genehmigt werden müsse; das Genehmigungserfordernis wurde verneint...

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