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PV-Info 8, August 2023, Seite 12

Die Bedeutung von Meister- und Befähigungsprüfungen im Arbeitsrecht

Christoph Wiesinger

Bei Handwerken ist die Meisterprüfung, bei den „sonstigen reglementierten Gewerben“ die Befähigungsprüfung Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes. Die aktuelle Praxis zeigt aber, dass Personen, die zur Prüfung antreten, nicht immer die selbständige Erwerbstätigkeit im Fokus haben, sondern die Meisterprüfung (Befähigungsprüfung) als Qualifikationsnachweis sehen, der ihre Stellung am Arbeitsmarkt (dh als unselbständig Erwerbstätiger) verbessern soll.

Das geltende Gewerberecht geht dem Grunde nach auf die GewO 1859 zurück; seither wird in Österreich zwischen Gewerben unterschieden, die man ohne besondere Voraussetzungen anmelden kann (freieGewerbe), und solchen, für deren Ausübung ein besonderer Nachweis zu erbringen ist. Letztere werden nach geltendem Recht als reglementierte Gewerbe bezeichnet, die sich in Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe unterteilen. Die Bezeichnungen als konzessioniertes Gewerbe oder als gebundenes Gewerbe (da an einen Befähigungsnachweis gebunden) sind veraltet, zum Teil aber noch immer gebräuchlich. Welche Gewerbe reglementierte Gewerbe sind, wird in § 94 GewO 1994 geregelt; alle dort nicht genannten Gewerbe sind im Umkehrschluss freie Gewerbe. Dabei kommt...

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