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Der Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023
Im Rahmen des EStR-Wartungserlasses 2023 (, 2023-0.039.376) wurden die Einkommensteuerrichtlinien 2000 an die seit der letzten Wartung erfolgten gesetzlichen Änderungen (insbesondere das Ökosoziale Steuerreform Gesetz 2022, das Abgabenänderungsgesetz 2022 und die Teuerungs-Entlastungspakete II und III) sowie auch höchstgerichtliche Entscheidungen angepasst. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die für die Personalverrechnung relevanten Anpassungen. Zu ausgewählten Themenbereichen im internationalen Bereich finden Sie zusätzliche Detailinformationen.
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Themenüberblick der für die Personalverrechnung relevanten Änderungen | |
Rz 326, 7588 ff | Anpassungen aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom , Ra 2021/13/0067, zum Progressionsvorbehalt |
Rz 7940a, 8004a | Erläuterungen zur Arbeitskräftegestellungsverordnung (BGBl II 2022/318), pauschale Entlastung der Abzugsteuer bei Gestellungen von Arbeitskräften |
Rz 8027 f | Anpassungen iZm der durch das AbgÄG 2022 neu eingeführten Rechtsgrundlage des § 240 Abs 4 BAO für Rückzahlungen aufgrund von DBA |
Rz 1235b | Aufnahme der Rz aufgrund eines VwGH-Judikats zur steuerrechtlichen Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen iZm der DBA-Befreiungsmethode |
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