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Gutachtenserörterung im Unterbringungsverfahren
iFamZ 2010/197
§§ 36, 38 Abs 1 UbG, § 62 Abs 1 AußStrG
(1) Eine PEG-Sonde ist eine besondere Heilbehandlung iSd § 36 UbG.
(2) Beim Erfordernis, die Entscheidung in der Tagsatzung zu fällen und zu verkünden, handelt es sich um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift.
(3) Eine Verpflichtung zur mündlichen Gutachtenserörterung besteht nicht.
(...) 5.3. Entgegen der im Revisionsrekurs vertretenen Rechtsansicht hat der Umstand, dass das Erstgericht im vorliegenden Fall die Entscheidung entgegen § 38 Abs 2 UbG nicht mündlich verkündete, nicht zur Folge, dass die Vorgangsweise des Erstgerichts als Unterbleiben der von § 38 Abs 1 UbG geforderten Tagsatzung angesehen werden könnte. Vielmehr ist zwischen dem in § 38 Abs 1 UbG geregelten Zweck der Tagsatzung, dass sich das Gericht an Ort und Stelle einen persönlichen Eindruck vom Patienten und seiner Lage verschafft, und der Regelung über die Entscheidung und deren Bekämpfung in § 38 Abs 2 UbG zu differenzieren. Bei dem Erfordernis, die Entscheidung in der Niederschrift über die Tagsatzung zu beurkunden, woraus sich ergibt, dass diese Entscheidung in der Tagsatzung zu fällen und zu verkünden (vgl § 36 Abs 1 AußStrG) ist, handelt es sich um eine sanktionslose Ordnungsvors...