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iFamZ 5, September 2010, Seite 271

Berechnung des Unterhaltsentgangs bei Naturalunterhaltsleistung des getöteten Vaters

iFamZ 2010/185

§ 1327 ABGB

Der am bei einem Unfall getötete Michael H war der uneheliche Vater der 1994 geborenen Melanie und des 2003 geborenen Fabian. Er lebte bis zu seinem Todestag mit den beiden Kindern und deren Mutter seit 2000 gemeinsam in seinem Haus. Er war in Deutschland berufstätig und erzielte im Jahr 2002 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 2.009,39 Euro. Zur Finanzierung des Ausbaues des Hauses hatte er ein Wohnbauförderungsdarlehen und einen Fremdwährungskredit aufgenommen, die auf der Liegenschaft pfandrechtlich besichert waren. Die Rückzahlungsraten leistete er bis zu seinem Tod allein. Die Mutter der beiden Kinder war bis zu ihrer Karenz iZm der Geburt von Fabian teilzeitbeschäftigt und erzielte ein monatliches Nettoeinkommen von 872,07 Euro. Daraus bestritt sie etwa 10 % des für den Unterhalt der Kinder erforderlichen Geldaufwands; für die weiteren 90 % kam deren Vater auf. Im Verlassenschaftsverfahren nach Michael H schloss seine Lebensgefährtin mit ihren beiden Kindern einen gerichtlich genehmigten Erbschaftskaufvertrag.

Das Erstgericht sprach den beiden Kindern für den Zeitraum vom Todestag ihres Vaters bis zur Einbringung der Klage am , d...

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