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Gleichzeitige Karenz der Eltern für unterschiedliche Kinder
Wieder einmal hatte sich der OGH mit dem Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt auseinanderzusetzen. Wieder einmal standen die nationalen Gleichstellungserfordernisse im Mittelpunkt. Entscheidend war diesmal die Frage, ob die unzulässige gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenz durch beide Eltern nur für dasselbe oder auch für verschiedene Kinder gilt. Damit wird diese Entscheidung des OGH aber auch außerhalb des Bereichs Kinderbetreuungsgeld arbeitsrechtlich interessant ( 10 ObS 61/22a).
Sachverhalt
Die Klägerin lebt mit ihrem Ehemann und den gemeinsamen drei Töchtern (M, geboren am , F, geboren am , und S, geboren am ) in Deutschland. Der Ehemann arbeitet in Deutschland, die Klägerin in Österreich. Aufgrund der Geburt von M vereinbarte die Klägerin mit dem Arbeitgeber Karenz. Innerhalb dieser Karenz wurde sie wieder schwanger und befand sich für M noch bis in Karenz und ab bis in Mutterschutz für F. Aufgrund der Geburt von F vereinbarte sie wieder Karenz von bis . Für die Zeit von bis beantragte sie einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Ihr Ehemann nahm vom bis für M deutsche Elternzeit in Ans...