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iFamZ 2, März 2008, Seite 101

Das Verfahren zur Abklärung von Kindeswohlgefährdung

Ein rechtlicher Missing Link?

Brigitte Zinner

Kinderschutz ist aktuell Thema vieler Diskussionen. Sozialarbeiterinnen in der Jugendwohlfahrt arbeiten täglich mit Familien, deren Kinder von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Seit einigen Jahren ist der erste Schritt zum Kinderschutz das so genannte Abklärungsverfahren, ein kontrollierender Eingriff in das Privatleben von Familien, aber auch ein wichtiges Diagnoseinstrument zum Schutz von Kindern, für das allerdings bisher die rechtliche Legitimation fehlt.

I. Entstehungsgeschichte

Kinderschutz und die Sicherung des Kindeswohls waren immer schon Kernaufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt. Im JWG 1989 wurden die Aufgaben der Jugendwohlfahrt neu und klarer definiert. Bei der Unterscheidung zwischen sozialen Diensten und Hilfen zur Erziehung wurde festgelegt, dass Letztere einer Vereinbarung mit den Obsorgeberechtigten bzw deren Zustimmung bedürfen. Wenn die obsorgeberechtigten Eltern zu dieser Vereinbarung nicht bereit sind, muss der Jugendwohlfahrtsträger beim Pflegschaftsgericht die Übertragung der Obsorge (meist Pflege und Erziehung) beantragen.

In der Fachdiskussion stellte sich ...

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