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iFamZ 2, März 2008, Seite 100

Internationale Zuständigkeit in Ehescheidungssachen: Vorrang der VO Brüssel IIa vor nationalem Recht (Rs Sundelind Lopez/Lopez Lizazo)

iFamZ 54/08

Art 3, 6, 7 VO Brüssel IIa

Der schwedische Högsta Domstol hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen sich die Zuständigkeit für die Ehescheidung gem Art 7 VO Brüssel IIa nach innerstaatlichem Recht bestimmt. Im Ausgangsverfahren hatte die schwedische Ehefrau eines kubanischen Staatsangehörigen in Stockholm die Scheidung beantragt. Den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten die Eheleute in Paris, wo die Frau weiterhin lebte, während der Mann nach Kuba zurückgekehrt war.

Das vorlegende Gericht stellte nicht in Zweifel, dass die französischen Gerichte gem Art 3 VO Brüssel IIa zuständig seien, wohl aber, dass diese Zuständigkeit eine ausschließliche sei: Art 6 VO Brüssel IIa mache die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit gem Art 3 bis 5 davon abhängig, dass der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat habe oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats sei; sei dies nicht der Fall, könne gem Art 7 auch eine „Restzuständigkeit“ nach innerstaatlichem Recht in Anspruch genommen werden.

Laut EuGH kann aus Art 6 VO Brüssel IIa nicht im Umkehrschluss abgeleitet werden, dass die international...

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