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Zuständigkeit für Obsorgefragen in Fällen von Kindesentführung
iFamZ 53/08
Art 8, 10 VO Brüssel IIa
LGZ Wien, 44 R 362/07x
Die beiden Minderjährigen (2001 bzw 2004 geboren) sind sowohl österreichische als auch griechische Staatsbürger. Im November 2006 beantragte die Mutter, dem Vater die Obsorge zu entziehen und ihr diese alleine zu übertragen. Der Vater habe einvernehmlich die beiden Kinder im Mai 2006 nach Griechenland mitgenommen, dann aber vereinbarungswidrig nicht mehr im Herbst 2006 zurück nach Österreich gebracht; er sei nicht geeignet, die Kinder zu erziehen. Anfang Jänner 2007 beantragte die Mutter weiters die Übertragung der einstweiligen Obsorge. Im Februar 2007 stellte sie einen Antrag auf Rückgabe der Kinder nach Art 8 des HKÜ.
Das Erstgericht entzog dem Vater die Obsorge und übertrug diese der Mutter. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters Folge, hob den angefochtenen Beschluss auf, erklärte das vorangegangene Verfahren für nichtig und wies den Obsorgeantrag der Mutter zurück. Es legte seiner Entscheidung eine erst im Rekursverfahren vorgelegte schriftliche Vereinbarung der Eltern zugrunde, wonach sich die Mutter vor dem Umzug nach Griechenland ausdrüc...