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iFamZ 2, März 2008, Seite 70

Bei Geldunterhaltsanspruch gegen beide Eltern kann die Unterhaltsbemessung nicht isoliert für jeden Elternteil erfolgen

iFamZ 34/08

§ 140 ABGB

Wird ein Kind von beiden Eltern nicht betreut und steht ihm daher gegen beide Elternteile ein Unterhaltsanspruch in Geld zu, kann die Unterhaltsbemessung nicht isoliert für einen Elternteil erfolgen. Vielmehr sind das Einkommen und die Leistungsfähigkeit beider Elternteile zu überprüfen. Die Methode, den Unterhalt nach Prozentsätzen zu bestimmen, die angemessen wären, wenn der andere Elternteil seinen Beitrag durch die Betreuung des Kindes leistet, würde dem Grundsatz der anteiligen Tragung des Unterhalts nicht gerecht. Die Gesamtbeurteilung muss vielmehr so erfolgen, dass die Eltern im etwa gleichen Maße in die Lage versetzt werden, die Bedürfnisse der Kinder zu befriedigen. Bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit ist von den Unterhaltsbemessungsgrundlagen jeweils der Betrag abzuziehen, der für den eigenen Unterhalt der Eltern erforderlich ist (Existenzminimum). Sodann sind die für den Unterhalt des Kindes erforderlichen Beträge im Verhältnis der Restsummen aufzuteilen (RIS-Justiz RS0047403).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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