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iFamZ 2, März 2008, Seite 65

Kinderschutz bei familiärer Gewalt

Peter Barth

Was gibt es Schöneres, als sein Kind glücklich zu sehen? Dennoch zwingt uns wohl kaum ein Mensch so sehr, an die eigenen Grenzen zu gehen bzw diese gar zu überschreiten. Ohne Zweifel gibt es Lebenssituationen, in denen dieser Anspruch Eltern überfordert und Kinder letztlich Opfer von Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch werden.

Hier muss - dies ist einhellige Meinung - staatlicher Schutz eingreifen. Unsicherheit besteht bisweilen hinsichtlich der Verlässlichkeit der Diagnose bzw Prognose der Kindeswohlgefährdung, öfter ist aber fraglich - auch bei deren Vorliegen -, wie schnell und wie invasiv der staatliche Eingriff in die Familie sein soll.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel aus meiner Praxis als Familienrichter, ein Beispiel auch für die große Sorgsamkeit, mit der Jugendamtsmitarbeiterinnen ihrer wichtigen Arbeit nachgehen: zwei kleine Buben (zwei und drei Jahre alt) und ein junges Elternpaar; die Mutter entstammt einer Familie, die dem Jugendamt bestens bekannt ist. An das Jugendamt wird immer wieder herangetragen (von der jungen Familie nicht besonders gewogenen Personen, wie die Mutter vermeint), dass die Buben ungepflegt seien und immer wieder blaue Flecken aufweisen würde...

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