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Rückführung in das Ursprungsland, nicht zum zurückgebliebenen Elternteil
iFamZ 2009/216
Art 13 HKÜ
Wie der Revisionsrekurswerber zutreffend aufzeigt, richtete sich sein auf Art 8 HKÜ gestützter Antrag nicht auf Rückgabe der minderjährigen Kinder in seine Obsorge, sondern auf Rückführung der Kinder nach Deutschland.
Die Ausführungen der Vorinstanzen, die sich überwiegend auf Vorbehalte der Kinder gegen ihren Vater und einen Widerspruch der älteren Kinder gegen eine Rückgabe an diesen stützen und daraus eine Kindeswohlgefährdung ableiten, gehen daher am Kern der Sache vorbei. Die Frage der Kindeswohlgefährdung iSd Art 13 Abs 1 lit b HKÜ, der im Allgemeinen keine über den zu beurteilenden Fall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl ; , 4 Ob 44/04f, RIS-Justiz RS0074568 [T2; T 3]), ist hier aufzugreifen, weil sie die Vorinstanzen unter einem unrichtigen Aspekt, nämlich der Rückgabe der Kinder an den Vater, beurteilt haben.
Ob und inwieweit das Kindeswohl einer Rückführung entgegensteht, ist nicht von Amts wegen, sondern nur über Vorbringen jener Person zu prüfen, die sich der Rückführung widersetzt. Eine Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung des Sachverhalts besteht insofern nicht (vgl ua...