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Subsidiarität der Sachwalterbestellung
iFamZ 2009/193
Für eine zulässige Sachwalterbestellung muss geprüft werden, welche konkreten Angelegenheiten für den Betroffenen durch einen Sachwalter zu besorgen sind und ob der Betroffene durch Vollmachtserteilung an eine geeignete Person seine Angelegenheiten zu regeln in der Lage ist und über die dazu ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügt. Ist nach der Überprüfung dieser Voraussetzungen ein Sachwalter zu bestellen, ist der in § 279 ABGB normierten Stufenbau bei der Auswahl des Sachwalters zu berücksichtigen.