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Aktuelles aus der Personalverrechnung
BMF-Erlass zu Zinserhöhung
Mit Wirkung ab wurde der Basiszinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 3,38 % erhöht. Das BMF hat daher mit Wirkung ab (, 2023-0.433.685, BMF-AV 2023/72) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- undBeschwerdezinsen liegt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 5,38 %.
Keine Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschales
Die von bis befristete Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro wird nicht verlängert (§ 124b Z 395 EStG). Somit müssen in den Personalabrechnungen ab Juli 2023 wieder die alten Werte angesetzt werden.