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iFamZ 5, September 2009, Seite 281

Einlieferung einer Minderjährigen ins Krankenhaus nach Alkoholintoxikation: Zur Beendigung der krankenversicherungsrechtlichen Leistungspflicht ist ein „formaler Akt“ des Krankenversicherungsträgers notwendig

iFamZ 2009/186

§§ 107, 133 ff ASVG

Sachverhalt: Die damals 16-jährige Tochter der Klägerin wurde nach dem Konsum alkoholischer Getränke bei getrübter Bewusstseinslage mit der Rettung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Diagnose ergab ua einen alkoholisierten Zustand mit 2,66 Promille Blutalkohol. Die Tochter der Klägerin verblieb zur Ausnüchterung bis zum nächsten Tag im Spital.

Die Gebietskrankenkasse lehnte den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Anstaltspflege für ihre Tochter mit der Begründung ab, dass eine Ausnüchterung nach Alkoholmissbrauch keine im Wege der Anstaltspflege zu erbringende Krankenbehandlung darstelle. Erstgericht und Berufungsgericht folgten dieser Ansicht.

Rechtliche Beurteilung: Der OGH hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Entsprechend der Entscheidung vom , 10 ObS 99/08v, iFamZ 2009/120, 162 = EF-Z 2009/85, 110 (R. Leitner), war auch im vorliegenden Fall eine Klärung des Krankheitsverdachts erforderlich. Nach Feststellung der „bloßen“ Alkoholisierung ist der Anspruch auf Krankenbehandlung erloschen.

Allerdings ist im Hinblick auf das Erfordernis der Erkennbarkeit der fehlenden Notwendigkeit ärztlicher Behandlung in sinngemäßer Anwendung des § 107 Abs 1 ASVG ein „...

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