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Keine akute Gefährdung des Kindeswohls bei Aufrechterhaltung der mütterlichen Obsorge trotz schwerer Krebserkrankung der Mutter
iFamZ 2009/185
§ 176 ABGB, Art 6 EMRK, Art 2 4. ZPEMRK, Art 3, 8 MSA
Gegenstand des Verfahrens ist die vorläufige Entziehung der mütterlichen Obsorge infolge deren krankheitsbedingter Unfähigkeit, Pflege und Erziehung des Kindes fortdauernd zu gewährleisten. Mutter und Kind sind italienische Staatsbürger; die Mutter hatte eine Betreuung des Kindes durch ihre aus Sizilien angereiste Schwester organisiert.
Es entspricht stRsp des OGH, dass Art 6 EMRK auf EV keine Anwendung findet ( ua, RIS-Justiz RS0074799), weil das Sicherungsverfahren grundsätzlich von der Erlassung provisorischer Maßnahmen auch aufgrund bloß einseitigen Parteivorbringens ausgeht. Eine Nichtigkeit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt daher nicht vor.
Die Maßgeblichkeit eines Gewaltverhältnisses nach dem innerstaatlichen Recht des Staats, dem der Minderjährige angehört (hier: italienisches Recht) schließt nicht aus, dass die Behörden des Staats, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Maßnahmen zum Schutz des Minderjährigen treffen, soweit er in seiner Person oder in seinem Vermögen ernstlich gefährdet ist (Art 3 und 8 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und da...