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Dreimal jährliches Besuchsrecht entspricht nicht der Rsp
iFamZ 2009/182
Das Erstgericht hatte dem Vater des zehnjährigen Buben, der erst im März 2007 von seinem leiblichen Vater erfahren hatte, ein Besuchsrecht dreimal jährlich je eine Stunde in einem Kinderschutzzentrum eingeräumt. Darüber hinausgehende Anträge des Vaters wurden abgewiesen.
Nach stRsp muss das Besuchsrecht eine gewisse Intensität haben, um seinem Zweck, der Herstellung eines Naheverhältnisses, gerecht zu werden ( ua, RIS-Justiz RS0048072). Der besuchende Elternteil darf nicht in die Rolle eines gelegentlichen Besuchers gedrängt werden ( ua, RIS-Justiz RS0048376). Soweit sich der OGH in mehr oder weniger vergleichbaren Fällen zur Intensität des Besuchsrechts äußerte, wurde ein 14-tägliches, ein zweimal monatliches oder wenigstens dreiwöchentliches Besuchsrecht für angemessen erachtet (; , 5 Ob 581/87; , 7 Ob 593/87; , 5 Ob 522/88; , 3 Ob 264/03z).