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PV-Info 7, Juli 2023, Seite 1

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

jetzt hat sich schlussendlich doch noch etwas bewegt in Sachen grenzüberschreitendes Homeoffice, und Arbeitgeber können aus dem Ausland pendelnden Arbeitnehmern nunmehr ungefähr zwei Homeoffice-Tage gewähren, ohne sich im Wohnstaat der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung registrieren zu müssen. Ab wird nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausnahmeantrag auf Verbleib der Sozialversicherung im Arbeitgeberstaat möglich sein, wenn das Ausmaß der Homeoffice-Tätigkeit unter 50 % liegt – nähere Details dazu finden Sie im ersten Beitrag dieser Ausgabe.

Wieder einmal ist es an der Zeit, Ihnen eine wunderschöne Sommerzeit zu wünschen.

Ihre Monika Kunesch

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