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Steuerpflicht bei Doppelwohnsitz in Österreich und der Schweiz
Bei Doppelwohnsitzen im In- und Ausland bedarf es weiterer Sachverhaltsermittlungen, um die Steuerpflicht im jeweiligen Staat festzustellen. Eine Lebensgemeinschaft ist ein taugliches Merkmal, um diese Feststellung tätigen zu können. In Drei-Länder-Verhältnissen ist zudem darauf zu achten, dass Steuern in jenem Staat geleistet werden, auf den das jeweilige DBA anzuwenden ist, um angerechnet werden zu können, wie das BFG (, RV/110041/2019) bestätigte.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Der Steuerpflichtige war in den streitgegenständlichen Jahren 2017 und 2019 als Arbeitnehmer in Liechtenstein beschäftigt und hatte eine Wohnung in der Schweiz inne. In Österreich besaß seine Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung. Er besuchte seine Lebensgefährtin regelmäßig an den Wochenenden in Österreich. Einkommensteuer von seinen liechtensteinischen Einkünften wurde in der Schweiz abgeführt. Bis zum Jahr 2012 wurden die liechtensteinischen Einkünfte in Österreich steuerrechtlich erfasst. Danach erfolgte in Österreich keine Steuerveranlagung mehr.
Im März 2018 erkrankte die Lebensgefährtin schwer. Aufgrund des langen Spitalsaufenthalts und des darauf folgenden intensiven Betreuungsbedarfs hat der Steuerp...