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Bestellung eines Familienfremden zum Sachwalter
iFamZ 97/07
§§ 49 Abs 3, 57 Z 5 AußStrG; § 282 Abs 1 iVm § 253 ABGB
Die Bestellung eines Familienfremden statt eines Verwandten erfordert von Amts wegen die Klärung der Frage, wie sich dies auf die Psyche des Betroffenen auswirken wird, weil sich die Frage der Notwendigkeit dieser Maßnahme
ohne konkrete Feststellungen dazu nicht lösen lässt. Bei der Umbestellung des Sachwalters kommt es daher im Grunde allein auf das Wohl des Betroffenen an.