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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 67

Änderung des BWG und des InvFG 2011

Am langte im Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden, ein (RV 106 BlgNR 26. GP). Hintergrund der geplanten Änderungen sind zwei von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte Leitlinien (EBA/GL/2017/12/ESMA71-99-598, online abrufbar unter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-598_joint_esma_and_eba_guidelines_eba-gl-2017-12_0.pdf, und EBA/GL/2017/11, online abrufbar unter https://www.eba.europa.eu/documents/10180/1972987/Final+Guidelines+on+Internal+Governance+ %28EBA-GL-2017-11%29.pdf), die Vorgaben zur Besetzung S. 68 und Eignung von Organen in Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen sowie zu Compliance-Maßnahmen enthalten. Die Umsetzung der Anforderungen der Leitlinien bedarf einer Änderung des BWG und des InvFG 2011. Die beabsichtigten Änderungen betreffen insb die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, dem künftig eine bestimme Mindestanzahl an formal unabhängigen Mitgliedern anzugehören hat. Die Definition des unabhängigen Mitglieds findet sich in der vorgeschlagenen Fassung des § 28a Abs 5b BWG. Es...

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