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iFamZ 4, Juli 2007, Seite 187

Während aufrechter Ehe der Eltern Aufteilung der Wohnungsbeschaffungs- und Wohnungsbenützungskosten nach Kopfteilen

iFamZ 91/07

§ 140 ABGB

Bei der Anrechnung von Naturalunterhalt infolge der vom Unterhaltspflichtigen (während aufrechter Ehe) den Kindern zur Verfügung gestellten Wohngelegenheit ist eine Differenzierung zwischen Wohnungsbenützungs- und Wohnungsbeschaffungskosten in aller Regel nicht gerechtfertigt. Zur Vermeidung einer Doppelalimentierung sind alle Wohnungskosten nach Kopfteilen auf die die Wohnung benützenden Unterhaltsberechtigten zu gleichen Teilen aufzuteilen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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